Der Wohn-Riester kommt


Über die Riester-Rente kann seit 2008 auch selbstgenutztes Wohneigentum wie Haus, Wohnung oder Genossenschaftsanteile staatlich gefördert werden



Was bedeutet "Wohn-Riester"?
Man versteht darunter, dass nicht nur wie bisher Geldanlagen, sondern selbstgenutzes Wohneigentum per Riester Zulagen gefördert werden kann. Wenn Sie also eine Immobilie kaufen, bauen oder finanzieren, können Sie beim Staat einen Riester-Zuschuss beantragen. Über die genaue Höhe ist noch nichts bekannt, sie wird sich aber an den für bestehende Riester Renten geltenden Größen orientieren. Die bisher bestehende Wohnungsbauprämie wird es voraussichtlich weiterhin geben, wenngleich wohnungswirtschaftliche Auflagen damit verbunden sein werden.

Zudem ist im Rahmen des Wohn-Riester geplant, aus bestehenden Riester Anlagen Kapital entnehmen zu können, um es für die Finanzierung von Woheigentum zu verwenden. Dies ist bisher, wenn überhaupt, nur sehr schwierig und zu einem geringen Prozentsatz des angesparten Kapitals möglich. Zukünftig sollen zwischen 50 und 75% des eingezahlten Kapitals entnommen und für die Finanzierung von Wohnraum verwendet werden dürfen. Jedoch ist das Gerangel um diese Entnahmegrenzen bei den zahlreichen Interessenvertretern groß. Denn eine hohe Entnahmemöglichkeit bedeutet für die Versicherungsgesellschaften doch, dass sie dem Kunden bereits belastete Kosten teilweile wieder ausbezahlen müssten. Deren Kalkulation orientiert sich am langen Zeithorizont eines Riester-Rentenvertrags, die nicht unerheblichen Vertriebs- und Verwaltungskosten werden dem Kunden gleich zu Beginn der Laufzeit auferlegt. Die Lobbyisten der Wohnungsbauwirtschaft hingegen sähen gerne eine bis zu 100%ige Entnahme, da sie das eigene Geschäft maximal unterstützen würde. Also ist vorerst keine klare Einigung in Sicht.

Was zu beachten ist, wenn man Wohn-Riester in Anspruch nehmen will



Um keine Spekulationsgeschäfte zu fördern und eine gewisse Gleichbehandlung mit bestehenden Riester Anlagen herzustellen, ist von einer mindestens 20-jährigen Haltedauer von Haus oder Wohnung auszugehen. Insofern ist zu überlegen, ob man die geplante Anschaffung z.B. einer selbstgenutzen kleinen Wohnung über den Wohn-Riester fördern lassen will.

Auch beim Wohn-Riester gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Wer seine Immobilie mit staatlicher Förderung finanziert hat, der muss die auf die 25 jährige Laufzeit hochgerechnete Steuerersparnis am Ende nachzahlen. Wer die gesamte Schuld auf einmal zu tilgen in der Lage ist, kann mit 25% Erlass rechnen, ansonsten wird sie über weitere 25 Jahre abzubezahlen sein.

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