Riester Rente für Wohnung, Haus, Immobilie verwendbar


Koalition einigt sich: Die Riester Altersvorsorge kann zukünftig für den Kauf oder den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum herangezogen werden.



Die Diskussion um die Verwendbarkeit von Riester Rentenprodukten für die Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie beschäftigt die Koalition in Berlin schon seit geraumer Zeit. CDU und SPD konnten sich nun zumindest auf einige Eckwerte der neuen "Wohn-Riester" Regelung einigen. In der ersten Jahreshälfte 2008 soll sie in Kraft treten und es ermöglichen, von deutlich erweiterten Förderungsmöglichkeiten zu profitieren.

Ersatz für Eigenheimzulage: vorzeitige Kapitalentnahme aus Riester-Vertrag



Auf die angesparte Summe aus einem Riesterrenten-Vertrag hatte man bisher vor Ende der Laufzeit quasi keinen Zugriff. Und wenn doch, dann nur in geringem Umfang und mit der Auflage, das entnommene Geld bis zum Beginn der Auszahlung im Rentenalter wieder einbezahlen zu müssen. Das soll sich mit der neuen Regelung ändern. Im Gespräch sind bis zu 3/4 des angesparten Kapitals, welches vorzeitig für Kauf, Finanzierung oder Schuldentilgung einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden darf. Auch die Rückzahlungsforderung könnte entfallen. Um keine Spekulationsgeschäfte zu begünstigen ist eine vorgeschriebene 20-jährige Haltedauer von Haus oder Wohnung zu erwarten.
Steuerlich wird sich im Vergleich zu anderen Vertragsarten prinzipiell nichts ändern. Das Riester Modell sieht in jedem Fall vor, dass erst bei Rentenbezug Steuern auf Auszahlungen fällig sind. Auch beim Wohn-Riester wird das der Fall sein, voraussichtlich wird es dafür zwei alternative Modelle geben: Nachversteuerung der Zuschüsse über 25 Jahre oder Einmaltilgung der Steuerschulden bei Auszahlungsbeginn.

Wer in den Genuss des geförderten Wohneigentums mit Riester kommen will, kann hier seine Förderungsmöglichkeiten berechnen: