Elterngeld und Riester Rente
Bezieher von Elterngeld haben grundsätzlich Anspruch auf Förderung
Familien mit Kindern zählen darüber hinaus ohnehin zu den am stärksten geförderten Personengruppen, wie die aufgestöckten Riester Zulagen 2008 zeigen.
Mindesteigenleistung 60 EUR für volle Riester Förderung
Der Mindesteigenbeitrag zur Riester Rente ist grundsätzlich vom Einkommen des Sparers abhängig. Je mehr er verdient, umso mehr muss er jährlich einbezahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Anders beim Elterngeld: dieses wird nicht im herkömmlichen Sinne als maßgebende Einnahme gewertet. Was zur Folge hat, dass nur der Grundbeitrag i.H.v. 60 EUR pro Jahr zu leisten ist, um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen. Voraussetzung hierbei ist aber, dass keine weiteren Einnahmequellen existieren, die als Meßgröße für die Mindesteigenleistung herangezogen werden können.
Berechnen und vergleichen Sie hier Ihre persönlichen Riester-Rentenzulagen: