Riester Rente - Förderung
Wer erhält die Förderungen, die die Risester-Rente vorsieht?
Riester Förderung - in welcher Höhe?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten der Förderung, die unter bestimmten Vorraussetzung gewährt werden. Entweder durch Zuschüsse oder durch Steuerersparnisse. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, der Zahlung eines bestimmten Eigenanteils und der Kinderanzahl. Förderberechtigte erhalten eine Grundzulage von 114 €, die sich ab dem Jahr 2008 auf 154 € erhöht.
Für jedes Kind wird eine Zulage von 138 € bzw. ab dem Jahr 1008 von 185 € gewährt. Um jedoch in den Genuss der vollen Zulage zu gelangen, muss ein bestimmter Eigenanteil erbracht werden. Dieser Eigenanteil ergibt zusammen mit den Zulagen den Mindesteigenbetrag. Ein Satz von 3 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres wird als Mindesteigenbetrag festgesetzt, ab dem Jahr 2008 sind es 4 Prozent. Dabei gilt jedoch ein maximaler Betrag von 1575 €, ab dem Jahr 2008 von 2.100 €. Dies bedeutet, dass zunächst der Mindesteigenbetrag errechnet wird, anschließend die höchstmöglichen Zulagen abgezogen werden und man so den jährlichen Eigenanteil erhält, der vom Sparer selbst aufgebracht werden muss. Bei dieser Berechnung können durchaus auch negative Ergebnisse oder sehr geringe Beträge entstehen. Hier hat der Staat einen festen Sockelbetrag festgelegt, der 60 € als jährlicher Eigenanteil ausmacht. Grundsätzlich müssen die Zulagen immer beantragt werden und zwar spätestens zwei Jahre nach Ablauf eines Sparjahres, andernfalls verfallen eventuelle Ansprüche.

Die Förderung durch Steuerersparnisse findet im Rahmen der Einkommenssteuererklärung statt. Die gezahlten Eigenbeträge und die Zulage, werden hier im Rahmen des Sonderausgabenabzug geltend gemacht. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Förderung für den einzelnen günstiger ist. Sollte die Steuerersparnis höher liegen als die erhaltenen Zulagen, so wird die entstandene Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben.